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Regulierung

SFDR 2.0: Wie die geplante Reform der EU-Offenlegungsverordnung nachhaltige Fonds verändert

05. August 2026·8 Min. Lesezeit·Redaktion Grüne Geldanlage
Dunkelblauer institutioneller Aktenordner mit dezenten EU-Sternen auf Schieferdesk neben Wasserglas, schwarzem Füllfederhalter und junger grüner Pflanze

Kaum eine Regulierung hat die Landschaft nachhaltiger Fonds so stark geprägt wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Seit 2021 sortiert sie Finanzprodukte in drei Kategorien – Artikel 6, 8 und 9 – und liefert damit die Grundlage, an der sich viele Privatanleger heute orientieren. Nun steht die Verordnung vor einer grundlegenden Überarbeitung. Was ändert sich, warum ist das relevant, und wie sollten Anleger jetzt reagieren?

1. Was die aktuelle SFDR leistet – und wo sie schwächelt

Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Produkte offenzulegen. Fonds werden in drei Kategorien einsortiert:

  • Artikel 6: Klassische Produkte ohne expliziten Nachhaltigkeitsanspruch.
  • Artikel 8 („hellgrün"): Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
  • Artikel 9 („dunkelgrün"): Produkte, die ein konkretes Nachhaltigkeitsziel als Anlageziel verfolgen.

Klingt eindeutig, ist es aber nicht. In der Praxis reichen die Art.-8-Fonds von ambitioniert bis kosmetisch – eine Zwiebelschale mit sehr weiten Rändern. Anbieter haben in den vergangenen Jahren immer wieder Fonds von Art. 9 auf Art. 8 zurückgestuft, weil die Interpretation der Verordnung unklar blieb. Die Folge: Anleger können sich auf die Kennzeichnung nicht so verlassen, wie sie es sollten.

2. Warum die Kommission reformiert

Die EU-Kommission hat Ende 2025 einen Konsultationsprozess zur Überarbeitung der SFDR gestartet. Kern der Debatte: Soll die Verordnung ihre bisherige Logik als reine Offenlegungspflicht behalten, oder soll sie de facto zu einem Produkt-Kennzeichnungssystem weiterentwickelt werden – mit klaren Mindeststandards für jede Kategorie? Das Forum Nachhaltige Geldanlagen hat dazu bereits eine ausführliche Stellungnahme eingereicht und plädiert für ein hybrides Modell: verbindliche Mindestkriterien für „grüne" Kategorien plus umfassende Transparenzpflichten für alle Produkte.

3. Die drei diskutierten Reformoptionen

OptionKernideeAuswirkung für Anleger
A: Kategorien-ReformKlare Definitionen für „nachhaltig", „Transition" und „ESG-Merkmale"Höhere Verlässlichkeit der Labels, weniger Verwechslungen
B: MindeststandardsVerbindliche Mindestquoten (z. B. % taxonomiekonform) je KategorieDeutlich weniger „grüne" Fonds, aber höhere Qualität
C: Erweiterte OffenlegungKeine Kategorien, dafür umfassende KennzahlenpflichtMehr Datenaufwand für Anbieter, mehr Vergleichsmöglichkeiten für Anleger
Übersicht der Reformoptionen im Rahmen der SFDR-Überarbeitung.

Die meisten Stellungnahmen – auch die des FNG – befürworten eine Kombination aus Option A und B: verbindliche Kategorien mit definierten Mindestkriterien, ergänzt um breite Offenlegungspflichten. Das würde die heutige Grauzone deutlich verkleinern.

4. Was sich für Privatanleger konkret ändern könnte

Wenn die Reform kommt – wovon die meisten Beobachter für 2027 oder 2028 ausgehen – dürften Sie als Anleger vor allem drei Veränderungen erleben:

  1. Weniger Art.-9-Fonds, dafür verlässlicher. Viele bisher als „dunkelgrün" gekennzeichnete Produkte werden die verschärften Mindestkriterien nicht erfüllen und in eine niedrigere Kategorie rutschen. Das ist zunächst irritierend – bedeutet aber, dass die verbleibenden Art.-9-Fonds tatsächlich einen härteren Wirkungsanspruch erfüllen.
  2. Klarere Trennung zwischen „Impact" und „Transition". Zwei bislang oft vermischte Ansätze werden getrennt: Fonds, die in bereits nachhaltige Unternehmen investieren (Impact), und Fonds, die den Umbau emissionsstarker Unternehmen begleiten (Transition). Beide Ansätze haben ihre Berechtigung – aber Anleger sollten wissen, welchen sie kaufen.
  3. Mehr aussagekräftige Kennzahlen. Reine Prosa in Fondsprospekten wird schwieriger. Standardisierte Kennzahlen zu Emissionen, Taxonomie-Konformität und sozialen Wirkungen werden Pflicht.
Wer heute allein am „Art. 9"-Etikett hängt, bekommt in zwei Jahren möglicherweise einen anderen Fonds – oder das gleiche Ergebnis mit anderem Namen.

5. Kritische Stimmen: Was der Reform droht

Nicht alle Beobachter begrüßen die Richtung. Kritiker warnen vor einer weiteren Bürokratisierung, die kleinere Anbieter aus dem Markt drängen könnte – und vor einer Regulierung, die nachhaltige Investments so aufwändig macht, dass Kapital in nicht-EU-Vehikel abwandert. Auch das Risiko einer „Absenkungsspirale" wird diskutiert: Wenn nur noch die härtesten Standards als „nachhaltig" gelten, könnten Anbieter ganz aus dem Segment aussteigen. Das FNG selbst warnt in seiner Stellungnahme davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten: Die SFDR habe wichtige Fortschritte gebracht; eine Reform müsse diese sichern, nicht zerstören.

6. Was Sie als Anleger jetzt tun sollten

  1. Bewerten Sie Ihre bestehenden Fonds neu. Fragen Sie sich, ob der aktuelle „Art. 8"- oder „Art. 9"-Fonds in Ihrem Depot die verschärften Kriterien bestehen würde. Wirkungsberichte und Taxonomie-Kennzahlen geben erste Hinweise.
  2. Beobachten Sie Anbieter-Kommunikation kritisch. Wer heute schon konkrete Kennzahlen kommuniziert, wird bei der Reform weniger Anpassungsaufwand haben – ein indirekter Qualitätsindikator.
  3. Diversifizieren Sie Ihr Nachhaltigkeitsverständnis. Statt sich auf ein Label zu verlassen, kombinieren Sie mehrere Signale: SFDR-Kategorie, Prüfsiegel wie das FNG-Siegel, unabhängige ESG-Ratings und Ihre eigenen Ausschlusskriterien.
  4. Rechnen Sie mit Umschichtungen. Wenn Ihr Fonds nach Reform zurückgestuft wird, ist das nicht zwingend ein Grund zum Ausstieg. Erst prüfen, dann entscheiden.

Weiterlesen

Wie tief nachhaltige Geldanlagen im institutionellen Kapitalmarkt bereits verankert sind, zeigt der aktuelle FNG-Marktbericht 2026. Wie Anleger Greenwashing bei Fonds erkennen, lesen Sie in Greenwashing erkennen.

Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. – Stellungnahmen zur EU-Regulierung: forum-ng.org – Positionen & Stellungnahmen.

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